Wenn die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut

Nicht schlecht staunte man, als das DIMDI die OPS für 2020 veröffentliche, und die sog. Pseudocodes im Bereich der psychiatrischen OPS Ziffern unverändert beinhaltet waren. Mit 1.1.2020 fällt die gesetzliche Grundlage dafür, das Psych PV Gesetz, nämlich weg – es tritt außer Kraft. https://www.dimdi.de/dynamic/de/das-dimdi/aktuelles/meldung/ops-2020-neue-kodierfrage-fuer-die-anwendung-der-kodes-zur-psychiatrie-personalverordnung-veroeffentlicht/

Das DIMDI hat nun eine Klarstellung unter https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/kodierfrage/ops-9009/ veröffentlicht:

“Für den OPS 2020 sind aufgrund der Aufhebung der Psychiatrie‑Personalverordnung (Psych-PV) zum 01.01.2020 (Artikel 7 und 8 Psych-Entgeltgesetz) die Verwendung der Kodes 9‑980 ff., 9-981 ff., 9-982 ff. und 9‑983 ff. “Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen” nicht mehr notwendig, da es den “Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung” nicht mehr gibt.”