OPS Vorabfassung 2024, vorläufige Fassung

Bereits vor einigen Wochen wurde die OPS Vorabfassung 2024 (vorläufige Fassung) veröffentlicht.

In folgenden Bereichen gab es keine Änderungen (ORBIS PSYKO Kalkulator)

  • Bereich Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60…9-64)
  • Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-65…9-69)
  • Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-70…9-70)
  • Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-80…9-80)

Neu sind hingegen Änderungen in der PPP-RL, so wird der § 6 Absatz 3 PPP-RL folgendermaßen aussehen:
„(3) Die Behandlungstage je Behandlungsbereich ergeben sich für das jeweilige Krankenhaus aus der Anzahl der im jeweiligen Quartal des Vorjahres behandelten Patientinnen und Patienten und deren Einstufung in die Behandlungsbereiche gemäß § 3 anhand der Eingruppierungsempfehlungen gemäß Anlage 2 zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel der Behandlungsart. Als Behandlungstage zählen der Aufnahmetag und jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes bzw. bei stationsäquivalenter Behandlung Tage mit direktem Patientenkontakt. Entlassungs- oder Verlegungstage, die nicht zugleich Aufnahmetag sind, sowie Tage, an denen eine über Mitternacht hinausgehende Beurlaubung oder Abwesenheit beginnt, werden nicht berücksichtigt. Bei teilstationärer Behandlung ist der letzte Tag des Aufenthaltes als Behandlungstag zu berücksichtigen.“

Neu ist, dass einer PPP-RL Einstufung (zumindest) eine OPS Entsprechung gibt, z.B. A1 Regelbehandlung – Akut psychisch Kranke, die in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene vollstationär behandelt werden und bei denen die Voraussetzungen des OPS-Kodes 9-607 (Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen) erfüllt sind.

In ORBIS wird das Formular Psych PV Einstufung, mit dem bisher schon die PSYKO relevante Einstufung dokumentiert wird, auch für die PPP-RL Einstufung herangezogen. Die Anwender kennen dieses Formular aus der Zeit, als das Psych PV Gesetz galt, und auch danach konnte es dazu verwendet werden, den PPP-RL Bereich vorzubelegen, damit die Daten in der alle zwei Wochen stattfindenden Einstufung bereits zur Verfügung standen..

Die OPS Angaben in der PPP-RL ab 1.1.2024 werden in ORBIS für die Plausibilisierung der Angaben herangezogen.

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5434/PPP-RL_Vorabversion_2022-09-15_iK-2024-01-01.pdf: OPS Vorabfassung 2024, vorläufige Fassung https://multimedia.gsb.bund.de/BfArM/downloads/klassifikationen/ops/version2024-vorab/ops2024syst_aktualisierungsliste_20230811_vorab.pdf: OPS Vorabfassung 2024, vorläufige Fassung